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Fachwerkwohnhaus des 18. Jhs. Gelegen am westlichen Ende der alten Ortsbebauung.
Steiles Dach. Die untere, als Schaufassade ausgebildete Traufseite wird zur Hälfte von einem späteren Anbau verdeckt. An der verschieferten Giebelseite alte Fensterordnung und ebenfalls Sichtfachwerk anzunehmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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