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Wohnhaus einer Hakenhofreite. Errichtet als Putzfachwerkbau Ende des 19. Jhs. Charakteristisches und gut erhaltenes Beispiel eines traditionsgebundenen Bauernhauses, wie dies u.a. in der Fenstergruppierung zum Ausdruck kommt. Wichtige Einzelheiten sind das Walzblech-Tor mit seiner Ähren-Dekoration und der Zierportikus am Eingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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