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Wohnhaus eines ehemaligen Dreiseitgehöftes aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. Zweistöckiger Fachwerkbau über hohem, bruchsteingemauerten Freikeller, der durch das felsige Hanggelände erforderlich war.
Das Gefüge aus sparsam bemessenem Eichenholz beschränkt sich auf die konstruktiv wichtigsten Teile wie beispielsweise jeweils nur einen Zwischenriegel. Traufseitig alte Treppe zu einem erst nachträglich überbauten Windfang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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