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Errichtet um 1830 infolge des Nass. Schulediktes von 1817. Haupt- und Nebengebäude sind verputzte Bruchsteinbauten mit Werksteingewänden und knapp geführten Satteldächern. Ihre nüchterne Gestaltung vermittelt Solidität.
Außerhalb des alten Ortes wurde eine Lage gewählt, wo über der Eckmauer ein Schulplatz angelegt werden konnte. Schule, Nebengebäude und Mauer bilden eine Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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