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Gestreckter, insgesamt 4-zoniger Fachwerkbau. Errichtet um und nach 1700 in zwei Abschnitten. Die nördliche Hälfte zeigt eine sorgfältig gestaltete Giebelseite mit genasten Rauten, vielfältigen Profilen und zweifachem Riegelband.
Das Haus schließt den Straßenplatz an der Südwestseite ab und markiert die Einmündung der Brückenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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