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Gegliederter Sockel und Kreuzstamm aus Marmor mit dem Relief Christi. Stattliches Beispiel eines sog. Wandererkreuzes mit einer ausdrucksvollen Gestalt des Gekreuzigten. Errichtet 1782 zum Gedenken an den Unfalltod des einzigen Sohnes. Auf dem Sockel schwer lesbare Inschrift der Eltern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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