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Gesamtanlage Ostheim
Aufgrund von vielfältigen Veränderungen und Überformungen des älteren Baubestandes läßt sich der Dorfkern in seinen historischen Grenzen (nördlicher und südlicher Haingraben) nicht mehr vollständig als denkmalgeschützte Gesamtanlage abgrenzen. Vielmehr sind es einzelne Höfe und Hofgruppen, die im Sinne einer Gesamtanlage als erhaltenswert bewertet wurden. Besonders charakteristisch für Ostheim ist dabei das Nebeneinander von Hofanlagen des späten 18. Jahrhunderts mit schmalen giebelständigen Fachwerkwohngebäuden mit solchen aus der Zeit um 1900. Deren Wohnhäuser sind meist breiter, häufig mit überbauter Hofzufahrt, die Fassaden mit dekorativen Ziegelsteinverblendungen. Die angesprochene Vereinzelung der historischen Höfe ist in der Bachgasse und in der Schulstraße schon fortgeschritten. Trotz einiger Störungen bietet sich in der Hauptstraße noch das geschlossene Bild eines historischen Straßendorfes. In der Kirchgasse werden die störenden Eingriffe durch die dichte Abfolge der auch gestalterisch herausragenden öffentlichen Bauten Rathaus, Kirche und Pfarrhaus (vgl. Kulturdenkmäler) aufgewogen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |