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Traufständiges Wohnhaus des 18. Jhs. Von der Straße durch einen Hof oder Vorgarten getrennt und mit einem Teil der Bruchsteinmauer. Heute verputzter Sichtfachwerkbau mit langer Schaufassade. Die Fenster befinden sich am alten Ort, jedoch ohne die trennenden Zwischenstiele.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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