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Fachwerkwohnhaus mit einem massiven, teilweise erneuerten EG. Am dreizonigen OG gleichmäßig gereihte und geradlinige Mannformen. An schmückenden Teilen nur geschweifte Brüstungsstreben und profilierte Schwellen. Das Haus ist auf Grund seiner klaren und einfachen Gliederung ein bezeichnendes Beispiel für die Spätzeit des Fachwerks um 1750.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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