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Seitlich der Landstraße auf einem neu angelegten Ruheplatz. Nachweislich befand sich seit 1743 an der Straße ein Kreuz. 1867 stiftete man einen vergoldeten Christus-Korpus. Der jetzige stammt aus der Pfarrkirche Niedertiefenbachs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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