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Giebelständiges Wohnhaus einer Hakenhofreite. Während die Fensterung das traditionelle Raumgefüge des 18. Jhs. verrät, zeigen die schmalen Proportionen und die größere Geschosshöhe den Baustil des 19. Jhs. an. Dies gilt ebenso für die Giebelabwalmung. Zusammen mit der Hofreite Nr. 15 markiert das Haus den Eintritt in den alten Ortsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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