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Nordöstlich des alten Ortskernes gelegen. Ehemalige Begräbnisstätte der jüdischen Einwohner auch von Villmar und Obertiefenbach. Die Rechteckanlage mit niedriger Bruchsteinmauer ist fast völlig entleert. Nach 1933 sollen die meisten Grabsteine im nahen BDM-Lager verbaut worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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