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Schmaler Fachwerkbau aus der Zeit um 1800. Errichtet im Innenbereich des Parzellengefüges, wo sich zu dieser Zeit für das Wohnhaus einer Kleinbauern oder Tagelöhnerstelle Platz bot. Eine Unterkellerung fehlt und offenbar auch der übliche Bruchstein-Sockel. Das gleichmäßig starke Gefüge mit je nur einer Riegel-Lage und ohne Schmuck. Neben der kassettierten Oberlichttüre eine Brettertüre des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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