Ehem. Synagoge, 2018 (Foto: LfDH, Krienke)
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Beselich
Schupbach
  • Mittelstraße 36a
  • Mittelstraße 36
Ehem. Synagoge
Flur: 6
Flurstück: 117/3, 117/4

Ehemalige Synagoge, 1877

Die vermutlich seit dem frühen 19. Jahrhundert vor Ort ansäßige jüdische Gemeinde besaß mit ihren Filialorten zum Zeitpunkt der Errichtung der Synagoge ca. 180 Mitglieder. Schupbach war damit größte und bedeutendste jüdische Landgemeinde in der Umgebung. Anstelle des 1876 im Ortskern errichteten Gebäudes hatte sich zunächst ein Vorgängerbau (vermutlich Mischnutzung aus Wohn- und Bet- und Schulhaus) befunden, der jedoch für die wachsende Gemeinde zu klein geworden war.

Die Einweihung des deshalb entstandenen Neubaus erfolgte im Jahr 1877. Bis ins Jahr 1938 blieb die Synagoge gemäß ihrer bauzeitlichen Funktion in Nutzung. An Jomkippur des Jahres fand vor Ort der letzte Gottesdienst statt. Im Anschluss löste sich die noch aus fünf Familien bestehende jüdische Gemeinde unter dem Druck der NS-Gewaltherrschaft auf ("Israelit", 03.11.1938, Nr. 44). Das Gebäude wurde verkauft. Aufgrund seiner neuen nicht-jüdischen Eigentümerschaft überstand es die gewaltsamen Zerstörungen der Reichspogromnacht 1938 unbeschadet.

Gebäude

Das bauzeitlich backsteinsichtige Gebäude besteht aus einem nahe quadratischen Baukörper mit im Westen angeordnetem Erschließungstrakt. Die heute nicht mehr erhaltene Mikwe war hinter der Synagoge verortet und durch einen separaten Ausgang zugänglich. Ihr Ablauf bzw. Überlauf ist noch heute im Boden des großen Betsaals nachvollziehbar. 

Die mit dem Verkauf einhergehende Umnutzung des  Gebäudes zum Wohnhaus hatte bauliche Veränderungen nach sich gezogen: Es wurde verputzt und partiell vermauert, wodurch die heute an der Südfassade bestehende Gestaltung entstanden ist. Hier befanden sich bauzeitlich drei durchgehende, geschossübergreifende Fensterachsen. Die sie ursprünglich begleitende Lisenenrahmung ging dadurch ebenfalls verloren.

Erhalten haben sich im Inneren die mit einem stilisierten Sternenhimmel bemalte Kuppeldecke, der bauzeitliche Dielenboden, die Wandfassung und die Frauenempore, die über eine Treppe erschlossen wird. Über einen separaten, eigentlich obligatorischen Fraueneingang hatte das Gebäude vermutlich bereits bauzeitlich nicht verfügt.

2016 bis 2018 erfolgte eine umfassende denkmalgerechte Sicherung und Restaurierung des Baubestandes im Inneren.

Neben der Hadamarer Synagoge ist die Synagoge in Beselich die einzige im Kreisgebiet, die als solche erbaut wurde und bis heute in diesem Umfang überkommen ist. Sie ist somit aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen aufgenommen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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