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Traufständiges Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. In der Nutzung längsgeteilt. Ursprünglich ein Sichtfachwerkbau mit dem Merkmal mehrseitiger Geschossüberstände. Heute verputzt, jedoch keine wesentlichen Fensteränderungen.
Im unteren Gesamtanlagen-Bereich das letzte Wohnhaus dieser Zeit und von besonderer, gassenraumprägender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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