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Giebelständiges Wohnhaus, datiert 1699. Das freiliegende Fachwerk für diese Zeit auffallend schmucklos und schlicht.
In der steil ansteigenden Burgstraße entfaltet das winklig vorkragende Obergeschoss auf geschweiften Bügen eine prägnante Raumwirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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