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Wohnhaus eines regulären Vierseithofes. Außerhalb der Altstadt errichtet um 1860. Beworfener Bruchstein. Die Solidität des Materials und die stattliche Architektur der Fassade sind ungewöhnlich im damaligen, bäuerlichen Wohnhausbau. Die Scheune und südlichen Nebengebäude gehören zur Sachgesamtheit des Kulturdenkmals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |