Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweistöckiger Fachwerkbau. Im Jahre 1700 auf älteren Grundmauern errichtet als Zehnt- bzw. Amtshaus Kurtriers. Rathaus seit Anfang des 19. Jhs. 1722 Anbau eines kleineren Backhauses. Die heutige Laube war ursprünglich größer. An der Spitze des flachen Wellengiebels sitzt der sogenannte „Rathausmann". Durch den geöffneten Mund der Konsolmaske lief ein Seil für die Fruchthole. Die Rahmung der fränkischen Erker ist größtenteils abgängig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |