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Sog. Gefangenenturm. Bedeutendster Teil der ehemaligen hochmittelalterlichen Stadtbefestigung von 1370/79. Die beiden anschließenden Mauerabschnitte zeigen innen große Blendbögen und hatten einen Wehrgang. Der Turm flankierte ein nicht mehr vorhandenes Tor an der Westseite. Er schließt mit einem Bogenfries und Zinnenkranz ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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