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Das sogenannte neue Pfarrhaus wurde 1819 errichtet. Putzbau mit einer fünfachsigen, symmetrischen Hauptfassade und einem knappen Satteldach mit Kranzgesims. Die klassizistische Grundform bewirkt in Verbindung mit den breiten, flachen Gewänden den Eindruck nüchterner Schwere und Festigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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