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Eingelassene Reliefplatte eines Bildstockes. Dargestellt ist die 11. Kreuzwegstation mit der Kreuzigung Christi, die in derb-volkskünstlerischern Ausdruck wiedergegeben wird. Der Stifterinschrift mit der Jahreszahl 1753 zufolge gehörte der Stein zum gleichen Kreuzweg wie die Tafel an der Frankfurter Straße 37.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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