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Gegenüber dem Bahnhof gelegene Kleinvilla. Ein Merkmal des späteren Jugendstils ist insbesondere die straff angelegte Fachwerkzone. Sonst Wechsel von Putz- und Klinkerflächen. Auf den schrägen Fensterbänken Schindelbelag. Für die künstlerische Gesamtgestaltung wichtige Einzelheiten sind die Basaltmauer mit Eisengitter und Flammenspitzen sowie die Haustüre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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