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Größerer, verputzter Fachwerkbau unmittelbar an der Kirche. Offenbar ein dreizoniges Einhaus des 18. Jhs. mit zentraler Scheunenfahrt, die zum Garagentor verkleinert wurde. Die alte Anlage der Haus- und Stalltüren und die Fensterung blieben erkennbar. Das Haus ist ein wesentlicher, straßenraumprägender Teil der geschichtlichen Ortsmitte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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