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Hofanlage aus zwei parallel liegenden, zur Straße giebelständigen Gebäuden.
Wie die Schule errichtet aus dem hellen Molsberger Stein. Datiert 1913. Am Wohnhaus Eckquaderung und überdachter Treppeneingang mit Schmiedegeländer. Die sorgfältige, handwerkliche Mauerung des für das Ortsbild typischen Steinmaterials kommt hier gut zum Ausdruck.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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