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Erhalten das Wohnhaus im Bereich der spätmittelalterlichen Dorfwüstung Schlauden. Der Fachwerkbau aus der Zeit um 1800 offenbar in zwei Abschnitten errichtet. An der hofinneren Traufseite noch profilierte OG-Schwelle und am Giebel dichte Reihung von Stielen.
Auf dem Hofgelände großes Stifterkreuz des damaligen Müllers mit Inschrift und Datum 1815. Über dem bauchigen Sockel Bildstock mit Friesschmuck. Das Original des Korpus wird im Haus aufbewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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