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Obergeschoss und Giebel eines Hauses, dessen übrige Teile modernisiert und ausgetauscht sind. Die Traufwand besteht aus zwei unterschiedlichen FW-Zonen, die beide von ca. 1700 bis 1750 hintereinander entstanden und von denen die rechte Seite mit ihren Rundstreben dem Westerwälder Stil entspricht. Auch als Gegenüber zum Haus 21 und als Schlussbau der Baureihe an der Bahnhofstraße von ortsgeschichtlichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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