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Zweizoniger Wohnbau, der im hinteren Bereich auch eine Stallnutzung etc. enthielt. Heute an der Giebelseite erschlossen. Schlichtes und schmuckloses Fachwerk aus dem späteren 18. Jh. Über den Mann-Formen eine Reihung von Stielen. Mit dem erhöht gegenüber der Kirche liegenden Haus beginnt die ablesbare, historische Bebauung im oberen Bereich der Bahnhofstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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