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Zwei traufständig verbundene Wohnhäuser in der Mittelachse der Bahnhofstraße, wo diese sich platzartig aufweitet. Beide Bauten bilden den Abschluss der oberen, gehaltvollen Bahnhofstraße. Das freiliegende Fachwerk der Nr. 6 setzt sich offenbar in der verputzten Nr. 4 fort, da hier die Wand mit einem Brüstungsmotiv abbricht. Die Nr. 6 mit schönen Schnitzereien im Rähmbereich (Zackenfries) und am Eckständer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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