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Erbaut um 1910 an der damals angelegten, das Altdorf abschließenden Ringstraße. Der Giebel ist als sonnenbegünstigte Schauseite gestalterisch hervorgehoben und steht in Sichtbezug zur Kirche und Schule.
Den an sich konventionellen Bau im sog. Heimat- und Landhausstil bereichern Materialakzente und Einzelmotive. Neben dem FW-Schmuck und in einem Holzportikus gehören die aus dem Sockel wachsenden Bruchsteinkanten dazu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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