Mainzer Straße 36, Hofhaus
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Dornburg
Langendernbach
  • Mainzer Straße 36
Hofhaus
Flur: 44
Flurstück: 61/1

Hauptgebäude des ehem. Volenhofes. Erbaut 1556-1577 durch einen Junker von Obentraud und dessen Gemahlin von Reifenberg. Das Gut war über 200 Jahre im Besitz verschiedener Adelsfamilien, wurde 1757 an Nassau-Oranien verkauft und bestand bis 1822 als Domänenpacht. Eine Bauuntersuchung und Renovierung erfolgte 1987/ 90.

Der Winkelbau mit eingestelltem Rundturm liegt burgähnlich über dem Altort. Er enthält ältere Teile des überlieferten Bonenhofes. Die Erdgeschosse dienten zur Lagerung der Naturalabgaben, die Obergeschosse als Wohnraum. Der größere NO-Flügel mit dem Fachwerk-OG wurde 1556 fertiggestellt (Wappen mit Jahreszahl). Seine spätgotischen Bogenstreben bilden am N-Giebel eine charakteristische Bundständerfolge, während der S-Giebel mit ehem. Haupteingang ein durchgehendes Brüstungsband aus variierten, symbolisch bedeutsamen Feuerböcken aufweist. An der Außenwand rechteckiger Aborterker.

Der insgesamt massive und kleinere SW-Flügel wurde 1573-77 ausgebaut und angeschlossen. Gleichzeitig entstand der eingezogene Treppenturm mit seiner geschweiften Dachhaube und ungewöhnlicher Spindeltreppe aus eichenen Blockstufen. Erst 1728 kam der von einem 1614 erbauten Haus stammende, zweistöckige Erker an der vorderen Giebelseite dazu.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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