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Fachwerk-Wohnhaus am großen Straßenplatz der Ortsmitte. An der östlichen Traufseite lässt der neue Verputz lediglich einen fränkischen Erker sichtbar mit gedrehten Säulchen, Ranken und einer Maske zwischen Fabeltieren. Das volkstümliche Schnitzwerk ist Detail eines Sichtfachwerkbaues des 18. Jhs., der noch in wesentlichen Teilen sein altes Gefüge besitzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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