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Errichtet um 1900 als Ersatz für einen älteren Übergang. Die Brücke verbindet die früh besiedelte Langgasse mit den Feldlagen jenseits des Salzbaches und gehört zu den geschichtlichen Verkehrswegen des schon im 18. Jh. weitläufigen Ortes. Konventioneller Bruchsteinbau mit gut erhaltener Putzquaderung und einem Geländer aus Winkeleisen und Rautennetz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |