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In zwei Abschnitten errichtetes Wohnhaus, heute weit unter dem Straßenniveau. Der ältere, vordere Teil besitzt schlichtes, aber geschlossen wirkendes Fachwerk und naturwüchsige Streben. Am Erdgeschoss Rähmprofil. Spätbiedermeierliche Haustüre. Im Knick der auswärts führenden Hauptstraße markiert der Bau den südlichen, alten Ortsrand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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