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Zweizoniges, am vorderen Eckständer 1701 datiertes Wohnhaus. Später um einen verputzten Altenteil erweitert.
Das Haus von 1701 hat zwei, dem Ort zugewandte Schauseiten mit einem großzügigen, komponiert wirkenden Fachwerk. Eine Besonderheit ist die Reihung von vier fränkischen Erkern auf hohen Konsolen. In seiner Gesamtheit ein Westerwälder Hofhaus von hoher künstlerischer Qualität und Eigenart.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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