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Mittleres der drei eine Einheit bildenden Fachwerkwohnhäuser am südlichen Marktplatzrand. Ebenfalls 1681/82 als dreigeschossiger Satteldachbau errichtet, Bauherr war in diesem Fall der Bendtler (=Bandweber) Hans Schellhorn. Hier im Zuge jüngerer Baumaßnahmen das Fachwerk mit Ausnahme des Giebels vereinfacht, ursprünglich jedoch die gleiche Gestaltung wie Nr. 16, d.h. Mann-Figuren, geschweifte Streben, gekreuzte Rauten. Das nicht zu einem Laden ausgebaute Erdgeschoss ebenfalls massiv erneuert. Unverzichtbarer Teil der Häusergruppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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