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Östliche Hälfte eines ehemals auch die Nr. 18 einschließenden, 1672 erbauten FW-Wohnhauses. Die um 1900 angefertigte Denkmälerzeichnung zeigt den renaissancehaften, kostbar geschnitzten fränkischen Erker und das ebenso aufwendige, spätbarock-klassizistische Portal von 1802. Trotz erheblicher Eingriffe sind die verbliebenen Teile sowie das erhaltene Hausgefüge von künstlerischer und geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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