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Traufständiges Wohnhaus einer kleinen Hofreite. Nach der erneuerten Jahreszahl errichtet 1729. Der Bau wurde um 1900 rückseitig erweitert. Die 2zonige Traufseite auffallend gleichmäßig mit symmetrischem Fachwerkbild, Doppelfenstern und Brüstungsschmuck.
Feine, zierliche Schnitzereien unterhalb der OG-Schwelle. Einziges, noch erfassbares Beispiel eines barocken Sichtfachwerks am Ort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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