Frickhofener Straße 39, ehem. Burg und Herrensitz Waldmannshausen
Frickhofener Straße 39
Frickhofener Straße 39, ehem. Burg und Herrensitz Waldmannshausen
Frickhofener Straße 39, ehem. Burg und Herrensitz Waldmannshausen
Frickhofener Straße 39, ehem. Burg und Herrensitz Waldmannshausen
Frickhofener Straße 39, ehem. Burg und Herrensitz Waldmannshausen
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Elbtal
Elbgrund (Waldmannshausen)
  • Frickhofener Straße 39
  • Niederfeld Thalberg
  • Mühlwies
  • Mühlgraben
  • Im Garten
  • Frickhofener Straße
  • Elbbach
  • Alte Burg
Ehem. Burg und Herrensitz Waldmannshausen
Flur: 28, 29
Flurstück: 18, 19, 20, 21, 23, 25, 29, 30, 33, 34, 11, 38, 39, 40

"Neue Burg": Erbaut 1486 als Wasserburg, zunächst ohne Unterkellerung. Dreigeschossiger, spätgotischer Steinbau mit steilem Satteldach. An zwei entgegengesetzten Ecken sitzen Rundtürme mit Kegeldächern und in der Mitte der vorderen Längsfront ein Treppenturm. Im EG noch teilweise gotische Fenster, jetzt ohne Mittelpfosten. Auch der Eingang und die oberen Fenster um oder nach 1900 verändert. Das Innere weitgehend geprägt von neugotischen Einbauten wie einer Hallentreppe und Zeltgewölben in den Turmzimmern.

Sog. Wirtschaftsgebäude: Errichtet gegen 1800 und dem mittelalterlichen Bau als moderne, palaisartige Architektur gegenübergestellt. Anlage aus zwei niedrigeren Seitenflügeln und einem hohen, durch Pilaster, Triglyphenfries und Dreieckgiebel gegliederten Mittelteil. Im Giebel: "UTILITATI.ET. OBLECTATION" (Dem Nutzen und Vergnügen). Überlieferte Nutzung als Fruchtspeicher und Marstall, jedoch wohl auch Wohnräume.

Im Hof ein Brunnenbecken aus Sandstein (Ende 18. Jh.).

Burgruine: Ehemalige Wasserburg mit kreisförmiger Wall- und Grabensituation. Sichtbar sind ein längerer Mauerzug mit den Stümpfen zweier Rundtürme. In der Literatur wird ein gotisches Rechteckgebäude vermutet. Die Anlage um 1800 restauriert und verändert. Aus dieser Zeit eine Reihe stattlicher Eichen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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