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Wohnhaus von 1761. Zum größten Teil verputzt und erneuert. Jedoch qualitätvolles und streng symmetrisches Fachwerk an der Schauseite mit 2 fränkischen Erkern. Neben Masken, Säulchen und Girlanden auch Bandelwerk und Rocaille. Das Portal ist ebenso reich geschnitzt mit 2 korinthischen Säulen.
Die Türtafel gibt an, dass der Bauherr ein "Fendrich" (= Fähnrich) war. Eine der Brüstungstafeln stellt ihn mit Ehefrau dar, nebst Hellebarde und Fahne.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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