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Ostfassade mit dekorativem Fachwerkgefüge und Haustür, 1761.
Während das Gebäude ansonsten vollumfänglich erneuert wurde, zeigt die zur Hauptstraße orientierte Westfassade qualitätvolles und streng symmetrisches Fachwerkmit zwei fränkischen Erkern. Neben Masken, Säulchen und Girlanden auch Bandelwerk und Rocaille. Die Eingangstür ist ebenso reich geschnitzt mit zwei korinthischen Säulen.
Die Türtafel gibt an, dass der Bauherr ein "Fendrich" (= Fähnrich) war. Eine der Brüstungstafeln stellt ihn mit Ehefrau dar, nebst Hellebarde und Fahne.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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