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Kleineres Wohnhaus einer Hakenhofreite. Noch vollständig aus Fachwerk bestehend und in der Fensterung ungestört. Freiliegend nur das innere Obergeschoss, dessen Füllhölzer vielfältig und fein geschnitzt sind. An der Einmündung zur Kapellenstraße ein ortsbildprägender Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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