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Errichtet um 1900. Die Brücke überspannt mit drei Segmentbögen das breite Bachbett. Sie hatte die Mühle mit dem Dorf zu verbinden und äußere Feldlagen zu erschließen. Verkleidet wurde sie mit kleinteiligem, sorgfältig versetztem Basalt-Bruch. Die Brecher an der Bergseite sind durch Quader verstärkt. Erhalten ist auch das Rohrgeländer zwischen Klinkerpfosten. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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