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Giebelständiges Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs. Später rückseitig erweitert. Das EG wurde verstärkt und erneuert. Bereits konstruktives, steif wirkendes Fachwerk vor allem am Giebel und einzelne Schmuckmotive. Auffallend ist die altertümlich genutete OG-Schwelle. Gemeinsam mit Friedrich-Ebert-Str. 2 bezeichnet der Bau die Wohnhaus-Grenze des 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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