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Errichtet 1933 an Stelle eines älteren Bildstocks des Heiligen. Kleiner Putzbau, leicht romanisierend mit prägnantem Dachschnitt. In der Altarnische volkstümliche Heiligenfigur und Legendenbilder aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |