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Kleines Wohnhaus am alten Ortseingang. Entstanden in der 1. Hälfte des 18. Jhs. und auffallend durch sein ausgewogenes und gleichmäßiges Fachwerk-Bild mit der unveränderten Fensterung. Neben einzelnen Brüstungs-Streben sind betonte Profile hervorzuheben sowie geschnitzte Eckständer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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