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Gut erhaltenes FW-Wohnhaus des späten 18. Jhs. An der Rückseite verlängert. Der Zeit entsprechend vereinfachte Mann-Figur und schmal geschnittene Rundprofile. Am verputzten Giebel ein mächtiger, wohl zweitverwendeter Eckständer. Der nach Abbrüchen auf dem geschichtlichen Hirtenplatz verbliebene Bau bildet heute das entscheidende Bindeglied der Gesamtanlagen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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