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Heute zweihälftiges Wohnhaus, aber konstruktiv eine Einheit. Vollständig verputzter FW-Bau mit einzelnen Erneuerungen. Von besonderer Bedeutung und aufschlussreich ist die freiliegende Giebelseite der Nr. 8 mit schlanken, leicht gebogenen Fußstreben und profilierten Kopfbügen. Früher war an diesem Hausteil eine Jahreszahl um 1600 zu lesen, die dem FW-Bild entspricht. Mittig im Hof ein zu Nr. 10 gehöriges, kleines Nebengebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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