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Wohnhaus einer früheren Hofreite. Nach überlieferter Datierung (am Erker) erbaut 1610. Die rückwärtige Hälfte dazugehörig, aber verputzt. Der gut erhaltene und freiliegende vordere Teil zeigt einen polygonalen Erker mit kleiner Barockhaube, Andreaskreuzen und S-Streben. Profile sogar an der Giebelschwelle. Von den beiden Hausmarken ist die rechte barocken Ursprungs. Einen ganz verschiedenen Baustil hat das etwa gleichzeitige Haus Oberdorfstraße 13.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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