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Traufständiges Wohnhaus aus der Zeit um 1700. Das Obergeschoss besitzt eine auffallend regelhafte und symmetrische Fachwerkgliederung aus drei Zonen und Fensterbändern. Doppelt geschweifte Kopfstreben an den Mann-Formen. Die am Giebel offene Torfahrt (heute zu Nr. 14) mit starken Bügen. Eines der charakteristischen Torfahrthäuser im Landkreis.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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