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Schmaler und gestreckter Wohnbau.
Wohl Erweiterung und Altenteiler der Nr. 12, die früher mit Nr. 14 eine Hofanlage bildete. Der Bau noch 18. Jh. Mit älteren Teilen in der Torfahrt. Auch profilierte Schwell- und Rähmhölzer. Kulturdenkmal als Teil einer geschichtlich gewachsenen Hofreite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |