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Die offene und teilweise villenähnliche Bebauung an der Nordseite der Straße reicht von der Brückenvorstadt bis zum Weihersbach. Die Nähe des Bahnhofes und die Lage außerhalb der engen Altstadt auf einem Hang des Grüngürtels waren bestimmend für die Entstehung einer besseren Wohnstraße des kleinstädtischen Bürgertums um 1900, zu dem noch die Ärzteschaft der angrenzenden Heilanstalt kam. Die in der Qualität unterschiedliche Baureihe wird durch eine gemeinsame Terrassenmauer zusammengezogen. Von überdurchschnittlicher Architektur ist das Gebäude der Nassauischen Sparkasse am Beginn der Chaussee. Hoch über der Gesamtanlage erhebt sich der repräsentative Bau des Konvikts aus gleicher Zeit.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |